Das Transparenzregister wurde in Deutschland am 27.06.2017 zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie eingeführt und dient zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Wer ist eintragungspflichtig?
Nach Inkrafttreten der Änderungen im August 2021 sind nahezu alle Personen- und Kapitalgesellschaften und Rechtsgestaltungen zur Eintragung und Mitteilung ihrer wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet.
Einsichtnahme ins Transparenzregister
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben dürfen berechtigte Gruppen, wie zum Beispiel Ermittlungsbehörden, Notare oder Banken Einsicht in das Transparenzregister nehmen. Allgemeine Registerauszüge, wie beim Handelsregister, gibt es nicht.
Wer ist Wirtschaftlich Berechtigter
Wirtschaftlich Berechtigter ist, wer mehr als 25 % der Kapitalanteile oder mehr als 25 % der Stimmrechte eines Unternehmens kontrolliert. Oder auf vergleichbare Weise die Kontrolle ausübt.
Wir übernehmen für Sie die Eintragung ins Transparenzregister
Die TRS Rechtsanwalts GmbH prüft, ob Sie bzw. Ihr Unternehmen eintragungspflichtig ist. Dabei berücksichtigen wir auch verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen nach den umfangreichen Vorgaben der EU. Und ermitteln auch bei mehrstufigen Beteiligungen die einzutragenden wirtschaftlich Berechtigten.
Durch unsere rechtliche Kompetenz sind wir in der Lage, über die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten und die Eintragung bzw. Meldung an das Transparenzregister hinaus auch die laufende Überwachung sowie notwendige Änderungen für Sie zu erledigen.
Den Auftragsvordruck können Sie gleich hier herunterladen. Zur Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten benötigen wir auch eine aktuelle Version des Gesellschaftsvertrages Ihres Unternehmens.
Gerne erklären wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch Ihre individuellen Voraussetzungen zur Eintragung ins Transparenzregister. Benötigen Sie weitere Informationen? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.